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Überlassungspflicht und europarechtliche Vereinbarkeit
Die Entsorgung von Hausmüll durch die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger ist für jedermann gegenwärtig und war bislang nicht zu beanstanden. Durch die stetige Fortentwicklung von Trennungsvorschriften und den Anforderungen der vorrangigen Verwertung ist dieser Grundsatz in den Diskussionsfokus der gesamten Entsorgungswirtschaft gerückt, zusammen mit der Frage, ob die grundsätzliche Überlassungspflicht noch zeitgemäß ist und durch die Vorgaben des KrW-/AbfG gedeckt werden ...

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